Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

SystemWeit (IT-Dienstleistungen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen SystemWeit – Alexander

Beyer, Fuhrberger Weg 10, 30900 Wedemark, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und deren

Kunden („Kunde“). Sie finden sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern Anwendung.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden – soweit nicht

ausdrücklich schriftlich vom Anbieter anerkannt – nicht Vertragsbestandteil .

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken

abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können . Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder

rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Anbieter erstellt auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot für die gewünschten IT-

Dienstleistungen. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich . Ein Vertrag

kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt und der Anbieter die

Annahme ausdrücklich bestätigt (etwa durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder Schriftform) oder

wenn beide Parteien einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Beginnt der Anbieter – im

Einvernehmen mit dem Kunden – mit der Ausführung der angeforderten Leistung, ohne dass zuvor

eine ausdrückliche Annahmeerklärung erfolgt ist, so gilt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der

Leistung als zustande gekommen .

(2) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich Preisangaben des Anbieters in Euro und

– gegenüber Verbrauchern – als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer; gegenüber

Unternehmern werden Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ausgewiesen

. Der Anbieter teilt dem Kunden vor Vertragsabschluss sämtliche für den Vertragsschluss und die

Leistungserbringung wesentlichen Bedingungen mit. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die

Geltung dieser AGB an.

(3) Widerrufsrecht für Verbraucher: Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag unter

ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. telefonisch oder per E-Mail)

abgeschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher kann den

Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der

Anbieter belehrt Verbraucher gesondert über das Bestehen, die Bedingungen und die Ausübung des

Widerrufsrechts in Textform (Widerrufsbelehrung) bei Vertragsschluss. Erfolgt die Leistungserbringung

auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, wird der

Verbraucher – sofern gesetzlich erforderlich – zuvor um Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

und um Kenntnisnahme des damit verbundenen Erlöschens des Widerrufsrechts gebeten.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter erbringt individuelle IT-Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages

oder Angebots. Zum Leistungsumfang können insbesondere die Analyse und Lösung von IT-Problemen,

Fernwartung von Computersystemen, regelmäßige IT-Wartung (auch im Rahmen von

Wartungspauschalverträgen), IT-Beratung sowie Unterstützung bei Installation und Vor-Ort-Service

gehören. Der konkrete Leistungsinhalt und -umfang ergeben sich aus dem vom Anbieter erstellten

Angebot, dem Wartungsvertrag oder der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Auftrag. Geringfügige

Abweichungen von der Leistungsbeschreibung bleiben dem Anbieter vorbehalten, soweit sie den

vertraglich vereinbarten Zweck nicht erheblich beeinträchtigen . Wesentliche Änderungen oder

Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen oder in Textform dokumentierten

Vereinbarung beider Parteien.

(2) Der Anbieter wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt durch

qualifiziertes Personal erbringen. Falls erforderlich, darf der Anbieter zur Leistungserbringung

geeignete Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen. Termine zur Leistungserbringung sind –

sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – Richtwerte. Sollte ein Termin aus Gründen, die der

Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa höhere Gewalt oder vom Kunden zu vertretende Umstände), nicht

eingehalten werden können, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und

einen neuen Termin abstimmen.

(3) Nicht von den Leistungen umfasst sind insbesondere dauerhafte Internet- oder Hosting-

Dienstleistungen. Der Anbieter betreibt keine eigenen Server für Webhosting und stellt kein Online-

Buchungs- oder Bestellsystem für seine Dienstleistungen bereit. Die Auftragserteilung erfolgt

individuell durch Angebot und Annahme im direkten Kontakt mit dem Kunden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder

Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung bei

Verbrauchern als Brutto-Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben, bei Unternehmern als

Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe . Zusätzliche, vom Kunden gewünschte

Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden – nach Rücksprache –

gesondert berechnet.

(2) Zahlungsfristen: Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen des Anbieters

sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung

auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters oder auf anderem vereinbarten Wege. Bei

Überschreitung von Zahlungsfristen gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Verbrauchern

stehen die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug zu. Unternehmer schulden ab Verzugseintritt

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Ersatz des weiteren Verzugsschadens.

(3) Vorauszahlung und Abschläge: Der Anbieter ist – insbesondere bei umfangreicheren Projekten

oder Wartungsverträgen – berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu

verlangen, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde. Teilleistungen kann der Anbieter

gesondert in Rechnung stellen, sofern diese für den Kunden nutzbar sind.

(4) Zurückbehaltungsrechte: Ein Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur

insoweit zu, wie sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder

rechtskräftig festgestellt ist. Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist dem Kunden nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen in

zumutbarem Umfang. Er hat insbesondere alle notwendigen Informationen über seine IT-Systeme,

Infrastruktur und Anforderungen rechtzeitig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Änderungen im

Umfeld der Leistung (z. B. Systemänderungen, neue Hardware/Software oder Störungen) sind dem

Anbieter unverzüglich mitzuteilen, soweit sie für die Leistungserbringung relevant sein könnten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung zu treffen.

Insbesondere hat der Kunde – vor Beginn von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten

durch den Anbieter – selbst eine umfassende Sicherung aller wichtigen Daten auf geeigneten

externen Speichermedien durchzuführen . Dies gilt auch für vom Anbieter im Rahmen von

Fernwartung oder Vor-Ort-Service vorgenommene Arbeiten an Computersystemen des Kunden. Der

Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die bei ordnungsgemäßer Durchführung der Leistungen

auftreten, wenn der Schaden bei zutreffender Datensicherung durch den Kunden vermieden worden

wäre .

(3) Technische Voraussetzungen: Der Kunde stellt sicher, dass seine Hard- und Softwareumgebung die

Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der vereinbarten IT-Dienstleistungen notwendig sind.

Er gewährt dem Anbieter nach Absprache Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Systemen und, falls

erforderlich, zu sonstigen Einrichtungen, soweit dies für die Leistungserbringung (z. B. für Vor-Ort-

Service oder Fernwartung) erforderlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass am Einsatzort sämtliche

technischen Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, Internetzugang, aktuelle Softwarelizenzen) erfüllt

sind und die Mitarbeiter des Anbieters ungehindert arbeiten können .

(4) Mitwirkung und Verantwortung: Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, willigt der Kunde

ein, dass der Anbieter in seinem Namen Handlungen vornimmt, die üblicherweise zur Inbetriebnahme

von Hard- oder Software erforderlich sind. Insbesondere darf der Anbieter – nach Rücksprache – im

Namen des Kunden Standard-Lizenzvereinbarungen Dritter (z. B. Endbenutzer-Lizenzverträge bei

Softwareinstallation) akzeptieren, sofern dies Voraussetzung für die Installation oder Nutzung der

Software ist . Der Kunde stellt sicher, dass hierfür alle notwendigen Vollmachten oder

Genehmigungen vorliegen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, gelieferte oder installierte Hard- und

Software bestimmungsgemäß zu verwenden und die Hinweise des Anbieters (oder der Hersteller) zur

Nutzung und Wartung zu beachten.

§ 6 Fernwartung

(1) Leistungsumfang: Der Anbieter bietet dem Kunden bei Bedarf Fernwartungsdienste an. Im

Rahmen der Fernwartung können Diagnosen gestellt, Software installiert oder konfiguriert, Updates

eingespielt sowie Störungen behoben werden – dies alles, ohne dass ein Techniker physisch vor Ort

beim Kunden sein muss . Fernwartungsleistungen werden nur nach vorheriger Terminabsprache

und mit Einwilligung des Kunden durchgeführt.

(2) Technische Durchführung: Die Fernwartung erfolgt in der Regel mittels geeigneter Remote-

Software (z. B. durch ein vom Anbieter bereitgestelltes Fernwartungstool). Der Kunde ermöglicht die

Sitzung, indem er die vom Anbieter bereitgestellten Zugangsschritte befolgt (z. B. Starten eines

Programms und Übermittlung eines Zugangscodes). Eine Fernwartung kann nur durchgeführt

werden, wenn der Kunde die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen schafft,

insbesondere eine stabile Internetverbindung und ein kompatibles Computersystem bereitstellt .

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fernwartung, sofern technische oder sicherheitsrelevante Gründe

dagegen sprechen. In solchen Fällen wird der Anbieter nach Möglichkeit alternative

Unterstützungsleistungen anbieten (z. B. telefonische Beratung oder Vor-Ort-Termin).

(3) Sorgfaltsmaßnahmen bei Fernzugriff: Der Anbieter verpflichtet sich, Fernzugriffe ausschließlich

zur Fehlerdiagnose und Leistungsdurchführung zu nutzen und nur solche Aktionen auf dem System des

Kunden vorzunehmen, die zur Aufgabenerfüllung nötig sind. Der Kunde sollte während der

Fernwartungssitzung anwesend sein und den Vorgang beobachten. Er hat jederzeit die Kontrolle und

kann die Fernwartungssitzung bei Bedarf unterbrechen oder beenden. Aus Sicherheitsgründen wird

dem Kunden empfohlen, sensible Anwendungen und Dateien vor Beginn der Fernwartung zu

schließen.

(4) Haftung bei Fernwartung: Der Anbieter haftet für eine im Rahmen der Fernwartung verursachte

Beeinträchtigung des Systems nur im Umfang der Regelungen in § 7 dieser AGB (Haftung und

Gewährleistung). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass mittels Fernwartung alle Probleme

vollständig und abschließend behoben werden können; sollte sich im Verlauf der Fernwartung

herausstellen, dass eine Vor-Ort-Analyse unerlässlich ist, wird der Anbieter den Kunden hierauf

hinweisen. Eventuell anfallende Telefon-, Internet- oder Verbindungskosten der Fernwartung trägt der

Kunde, soweit nicht anders vereinbart.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

(1) Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Soweit der Anbieter im Rahmen eines Vertrages

Werksleistungen erbringt (d. h. einen bestimmten Erfolg schuldet, z. B. Reparatur eines Geräts oder

Erstellung eines individuellen IT-Konzepts), stehen dem Kunden bei Mängeln der Leistung die

gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts zu. Verbraucher

können Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuleistung) verlangen und haben bei Vorliegen der

gesetzlichen Voraussetzungen ggf. Rechte auf Minderung des Entgelts oder Rücktritt vom Vertrag sowie

Schadenersatz. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14

Tagen nach Abnahme oder Erbringung der Leistung, in Textform rügen, andernfalls gelten diese als

genehmigt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus

Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme bzw. ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; gegenüber

Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Dienstleistungen (im Sinne von

Dienstverträgen, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, z. B. Beratungsleistungen) erbringt

der Anbieter nach bestem Wissen und technischen Standard. Bei Dienstverträgen besteht kein

Gewährleistungsanspruch auf einen bestimmten Erfolg; etwaige Haftungsansprüche richten sich nach

Absatz 2 (Haftung).

(2) Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet dem Kunden in Fällen von Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Bei einfacher (leichter)

Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten

sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf . In diesem Fall wird

die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt . Bei

leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung

des Vertrags nicht gefährdet wird, besteht keine Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen

gelten in gleichem Umfang für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(3) Die in Absatz 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme

ausdrücklicher Garantien durch den Anbieter und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Ebenfalls unbegrenzt haftet der Anbieter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen .

(4) Haftung für Datenverlust: Eine Haftung des Anbieters für einen Datenverlust beim Kunden ist auf

den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und

gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre . Für vom Kunden

nicht oder unzureichend gesicherte Daten haftet der Anbieter – außer in Fällen von Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit – nicht.

§ 8 Datenschutzhinweis

(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name,

Anschrift, Kontaktdaten, Auftragsdetails) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und

Betreuung des Kunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Eine

Weitergabe personenbezogener Kundendaten an Dritte findet nicht statt, außer wenn sie zur

Vertragserfüllung erforderlich ist (etwa an Unterauftragnehmer mit entsprechender Verpflichtung zur

Vertraulichkeit) oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Es gilt die Datenschutzerklärung des

Anbieters, abrufbar auf der Website des Anbieters . Darin finden sich weitere Hinweise zur

Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen und zum Schutz personenbezogener Daten.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf Systeme des Kunden erhält,

auf denen sich personenbezogene Daten befinden (z. B. Remote-Zugriff auf Kundendatenbanken oder

Dateien bei Wartung), erfolgt eine solche Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden. In diesem Fall wird

der Anbieter die Bestimmungen von Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) einhalten und

personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden sowie zweckgebunden zur

Vertragsdurchführung verarbeiten . Der Anbieter wird auf Wunsch des Kunden vor Leistungsbeginn

eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit dem Kunden

schließen. Beide Parteien werden personenbezogene Daten vertraulich behandeln und geeignete

technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten treffen.

(3) Der Kunde bestätigt, vom Anbieter auf die Datenschutzerklärung hingewiesen worden zu sein.

Etwaige Einwilligungen des Kunden (etwa für die Verwendung von Kontaktdaten zu

Marketingzwecken) werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben separat eingeholt. Der Kunde kann

erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einmalleistungen: Verträge über einmalige Dienstleistungen (z. B. einmalige Reparatur, einmalige

Beratung) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung und brauchen nicht

gekündigt zu werden. Eine vorzeitige Kündigung eines solchen Vertrags ist nur bei Vorliegen eines

wichtigen Grundes (§ 314 BGB) möglich.

(2) Dauerschuldverhältnisse (Wartungsverträge): Schließen die Parteien einen Wartungsvertrag

oder eine IT-Service-Pauschale mit regelmäßigen Leistungen (Dauerschuldverhältnis), so wird – sofern

nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ab

Vertragsschluss vereinbart. Das Dauerschuldverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit

auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Nach Verlängerung auf

unbestimmte Zeit kann der Vertrag vom Kunden jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt

werden . Der Anbieter kann nach Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende

kündigen.

(3) Ordentliche Kündigung: Während der ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche

(fristgerechte) Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag vom

Kunden – vorbehaltlich abweichender individueller Abreden – mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende

der Vertragslaufzeit gekündigt werden (bei Verbrauchern spätestens einen Monat zum Ablauf der

Mindestlaufzeit, siehe Abs. 2). Wird der Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, gelten die

Regelungen zur Verlängerung gemäß Abs. 2.

(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund

bleibt unberührt . Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn dem

Anbieter die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der regulären Laufzeit unzumutbar ist – etwa

weil der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist oder wiederholt gegen

wesentliche Vertragspflichten aus diesem Vertrag verstößt. Kommt der Kunde etwa trotz Mahnung

dauerhaft seiner Zahlungspflicht nicht nach (z. B. länger als 14 Tage Verzug einer fälligen Zahlung bei

einem Wartungsvertrag), ist der Anbieter berechtigt, den Wartungsvertrag fristlos zu kündigen .

Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der außerordentlichen

Kündigung werden dem Kunden zeitanteilig erstattet.

(5) Form der Kündigung: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (einfache

Textform, z. B. per E-Mail, genügt, sofern im Einzelfall keine strengere Form vereinbart wurde). Der

Anbieter wird auf Verlangen des Kunden den Empfang einer Kündigung schriftlich oder in Textform

bestätigen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-

Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates für den

Verbraucher dennoch anwendbar und werden durch die vorstehende Rechtswahl nicht abbedungen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz

des Anbieters (30900 Wedemark) . Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen

allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen

Gerichtsstandsregelungen.

(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus diesem Vertrag ist – soweit

gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden und Schriftform: Dieser Vertrag und diese AGB geben alle Abreden zwischen den

Parteien zum Vertragsgegenstand wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder

Ergänzungen des Vertrages – einschließlich einer Abänderung dieser Schriftformklausel – bedürfen zu

ihrer Wirksamkeit der Schriftform (hierzu genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail, sofern

die unterzeichnende Person erkennbar ist).

(2) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder

teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht . Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt

diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen

Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

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